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Telefon03529 571-0
Fax03529 571-199
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Öffnungszeiten

Montag 8:30 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 15:30 Uhr
Dienstag 8:30 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 18:00 Uhr (Stadtkasse nur 8:30 bis 12:00 Uhr)
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8:30 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 8:30 bis 12:00 Uhr

 

Hinweise zur Eröffnung des Zugangs elektronischer Kommunikation

Wenn Sie eine E-Mail schicken, dann beachten Sie bitte folgende Punkte:

E-Mail-Adressen:

E-Mails an nicht vergebene E-Mail Adressen können nicht zugestellt bzw. weitergeleitet werden. Das schließt Tippfehler bei der Eingabe der Adresse und versehentliche Verwendung veralteter Adressen mit ein. Es erfolgt aus Sicherheitsgründen keine automatische Rückantwort an den Versender.

Dateianhänge:

Wenn Sie Dateien anhängen, verwenden Sie ausschließlich folgende Dateiformate:

  • Adobe Acrobat (.pdf)
  • Grafikobjekte (.bmp, .jpg, .gif, .tif, .png)
  • Microsoft Word (.docx)
  • Microsoft Excel (.xlsx)
  • Microsoft Powerpoint (.pptx)

Verwenden Sie abweichende Formate, so kann die E-Mail nicht bearbeitet werden. Bitte beachten sie, dass die Liste regelmäßig aktualisiert wird. E-Mails, deren Dateianhänge Makros oder sonstige ausführbare Dateien enthalten, werden nicht bearbeitet.

E-Mails mit Anlagen bis zu einer Größe von 5 MB können zugestellt werden. Darüber hinaus ist die Zustellung nicht sichergestellt und können ggf. nicht angenommen werden. Der Versender erhält eine Rückinformation über die Nichtzustellbarkeit.
E-Mails, die ausführbare Dateianlagen und/oder passwortgeschützte Dateien beinhalten (z.B.: .exe, selbstentpackende .zip, .rar, .pif, .bat, .com) werden nicht entgegengenommen. Außerdem werden aus Sicherheitsgründen veraltete Office-Formate (Office 2003 und älter) wie .doc, .xls, .ppt etc. automatisch aus den Anlagen entfernt. Es erfolgt eine Information an den Empfänger, dass die Anlagen entfernt wurden.

Dokumente, die einem Schriftformerfordernis unterliegen, können nicht in elektronischer Form entgegengenommen werden. Wir bitten Sie deshalb, in diesen Fällen auf die papiergebundene Kommunikation auszuweichen.

Die vorstehenden Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit der Stadt Heidenau und gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z.B. anderen Behörden.

Wichtig:

Bitte beachten Sie, dass bei einer Kontaktaufnahme über den Mail-Client der Internetseiten der Stadt Heidenau immer der Postmaster des Web-Servers die automatisierte Weiterleitung übernimmt. Wenn Sie auf die Nachricht antworten wollen, darf nicht die Funktion "Antworten" gewählt werden (dann kommt die Antwort zum Postmaster), sondern es muss als Mail-Adresse die im Text aufgeführte Absender-Mail-Adresse kopiert und eingetragen werden.

Elektronische Signierung und Verschlüsselung

Die Stadt Heidenau eröffnet, zur Zeit noch auf EU-DLR relevante Verwaltungsverfahren beschränkt, den Zugang für elektronisch signierte und verschlüsselte Nachrichten. Für die Übermittlung solcher Nachrichten gelten folgende Rahmenbedingungen:

  • Die Übermittlung bzw. Entgegennahme von verschlüsselten Nachrichten erfolgt ausschließlich über Online-Postfächer des Secure Mail Gateway des Freistaates Sachsen.
  • Sie können die Zugangsdaten und ein Online-Postfach beantragen.
  • Die Stadt Heidenau ist im Secure Mail Gateway über diese Online-Postfach-Adresse zu erreichen: gap@heidenau.de


Zugangsvoraussetzungen

Dateiformate:

Folgende Formate als Anhänge zur E-Mail werden akzeptiert:

  • Textdokumente: TXT-Format (.txt); PDF-A-Dokumente (.pdf); MS-Word ab Version 97 (.doc)
  • Bilddokumente: TIFF-Format (.tif); JPG-Format (.jpg)

Größe: Nachrichten dürfen eine Gesamtgröße von 5 MB nicht überschreiten.

In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisieren Abläufe oder Programmierungen (so genannte Makros) und kein Kennwortschutz verwendet werden. Verwenden Sie abwei-chende Dateiformen oder ausführbare Programme, so wird die E-Mail abgewiesen.

Informationen für die Übermittlung elektronischer Dokumente nach § 2 Abs. 2 Sächsisches E-Government-Gesetz (SächsEGovG)

Das Sächsisches E-Government-Gesetz (SächsEGovG) regelt die elektronisch unterstützte öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit der Behörden des Freistaates Sachsen sowie der seiner Aufsicht unterstehenden Körperschaften, Anstalten und rechtsfähigen Stiftungen des öffentlichen Rechts (Träger der Selbstverwaltung) und damit auch der Stadt Heidenau. Das Gesetz regelt in diesem Zusammenhang zunächst den Grundsatz, dass die staatlichen Behörden und die Träger der Selbstverwaltung auch die elektronische Kommunikation ermöglichen müssen.

Nach § 2 Abs. 2 SächsEGovG haben die staatlichen Behörden und die Träger der Selbstverwaltung (u.a. Stadt Heidenau) insbesondere die Übermittlung elektronischer Dokumente unter Wahrung der für den Freistaat Sachsen verbindlichen Voraussetzungen in § 3a Abs. 2 VwVfG für die Ersetzung der Schriftform [unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Umsetzung] zu ermöglichen, soweit nicht wichtige Gründe entgegenstehen.

Der § 3a Abs. 2 VwVfG regelt, dass eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform durch die elektronische Form ersetzt werden kann. Der elektronischen Form genügt dabei im Grundsatz ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Schriftform kann bei Anträgen und Anzeigen auch durch Versendung eines elektronischen Dokuments an die Behörde mit der Versandart nach § 5 Abs. 5 des De-Mail-Gesetzes ersetzt werden.

Die Stadt Heidenau ermöglicht die elektronische Kommunikation nach § 3a Abs. 2 VwVfG durch die Versendung eines elektronischen Dokuments an die Behörde mit der Versandart nach § 5 Abs. 5 des De-Mail-Gesetzes. Andere Möglichkeiten der Übersendung eines elektronischen Dokumentes, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, stehen (derzeit noch) nicht zur Verfügung.

Anträge, Anzeigen oder auch Rechtsbehelfe, die der Schriftform bedürfen, können damit auch elektronisch über den Postfach- und Versanddienst eines De-Mail-Kontos eingereicht werden, wenn der Absender bei einem akkreditierten Dienstanbieter über eine von diesem bestätigte sichere Anmeldung für den Versand der Nachricht verfügt (§ 4 Abs. 2 S. 2, § 5 Abs. 5 De-Mail-Gesetzes).

Sofern diese Möglichkeit der elektronischen Kommunikation in Anspruch genommen werden soll, ist ausschließlich das von der Stadt Heidenau eingerichtete De-Mail-Konto

info@heidenau.de-mail.de

zu verwenden.

Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann nicht durch die Übersendung einer einfachen eMail an die eMail-Adresse eines Sachbearbeiters oder eines Funktionspostfaches, welche mit …..@heidenau.de endet, ersetzt werden.

Sie können alternativ auch Formulare online ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und per Post zusenden.