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Abwassergebühren

Für die Benutzung der öffentlichen Einrichtungen zur Abwasserbeseitigung werden für die Teilleistung Schmutzwasser- und Niederschlagswasserentsorgung sowie Entsorgung von Fäkalien und Abwasser aus abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen Abwassergebühren erhoben. Schuldner der Abwassergebühr ist der Grundstückseigentümer.

Schmutzwassergebühr

Die Höhe der Abwassergebühr für die Teilleistung Schmutzwasserentsorgung beträgt 1,00 Euro je Kubikmeter Abwasser das in öffentliche Abwasseranlagen eingeleitet wird.

Abwassermengen die nachweislich (mittels eines besonderen Wasserzählers) nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet werden, werden auf schriftlichen Antrag des Gebührenschuldners bei der Bemessung der Abwassergebühr für die Teilleistung Schmutzwasserentsorgung abgesetzt.
Der Antrag auf Absetzung nicht eingeleiteter Wassermengen ist bis zum 10.01. des auf das jeweilige Jahr folgende Jahr zu stellen.

 

Niederschlagswassergebühr

Die Höhe der Abwassergebühr für die Teilleistung Niederschlagswasserentsorgung beträgt 0,67 Euro je Quadratmeter versiegelter Grundstücksfläche von der Niederschlagswasser in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wird.
Maßstab für die Niederschlagswassergebühr ist die versiegelte Grundstücksfläche. Berücksichtigt werden dabei nur solche bebauten und befestigten Flächen, von denen das Niederschlagswasser unmittelbar oder mittelbar in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wird.
Bei der Ermittlung der versiegelten Grundstücksfläche werden die tatsächlich bebauten und befestigten Grundstücksflächen mit Abminderungsfaktoren berücksichtigt. Nähere Details erfahren Sie aus der Abwassersatzung (§ 40b).

Abwassergebühr für die Entsorgung des Abwassers aus abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen:
Die Höhe der Abwassergebühr für die Entsorgung von Abwasser aus abflusslosen Gruben beträgt 132,03 Euro je Kubikmeter Abwasser.

Die Höhe der Abwassergebühr für die Entsorgung von Abwasser aus Kleinkläranlagen beträgt 58,79 Euro je Kubikmeter Abwasser.
Für die Überwachung der abflusslosen Grube oder Kleinkläranlage gemäß Kleinkläranlagenverordnung wird je durchgeführte Überwachung ein Zuschlag in Höhe von 172,00 Euro erhoben.

Zuständig

Bauamt
von-Stephan-Straße 4
01809 Heidenau

Telefon: 03529 571-451
Fax: 03529 571-196
E-Mail

Amt24

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Öffnungszeiten
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