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Straßenbaubeiträge

Die Städte und Gemeinden haben bei ihren Straßenbauvorhaben die Möglichkeit, die Grundstückseigentümer mittels eines Straßenbaubeitrags an den Kosten zu beteiligen.

Die Erhebung von Straßenbaubeiträgen kommt für folgende Bauvorhaben in Betracht:

  • Bau von zusätzlichen Einrichtungen an der Straße (zum Beispiel Parkstreifen, Gehweg, Straßenbeleuchtung)
  • Erneuerung eines Teils der Straße (zum Beispiel der Fahrbahnbelag)
  • Ausbau / Verbesserung eines Teils der Straße (zum Beispiel die Vergrößerung des Regenwasserablaufs)

Wie hoch der Straßenbaubeitrag ist, hängt in erster Linie von den Baukosten und der Einstufung der Straße ab. Aus der Straßenbaubeitragssatzung ist ersichtlich welche Straßenkategorie mit welchem Anteil für die Anlieger belastet ist.
Weiterhin ist die Höhe des Beitrages von der Nutzungsmöglichkeit des jeweiligen Grundstückes abhängig.

Weiter Informationen erhalten Sie auch unter Amt24.

Zuständig

Bauamt
von-Stephan-Straße 4
01809 Heidenau

Telefon: 03529 571-451
Fax: 03529 571-196
E-Mail

Amt24

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im Rathaus

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  (Stadtkasse 08:30 bis 12:00 Uhr)

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