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Luftbild Heidenau Nord
Mitteilung vom 25.03.2024

Öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Lärmaktionsplan der Stadt Heidenau

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes in der Fassung vom 28. März 2024 wird öffentlich ausgelegt.

Die Planunterlagen beinhalten einen Textteil mit Konfliktanalyse und Maßnahmenkonzept sowie umfangreiche Anlagen mit Kartendarstellungen zur Lärmbelastung und dem Maßnahmenkatalog:

Anlage 1.1 Isophonen DEN Atlas (PDF, 1.3 MB)

Anlage 1.2 Isophonen Night Atlas (1) (PDF, 1.3 MB)

Anlage 2.1.1 Pegelklassen LDEN Atlas (PDF, 1.2 MB)

Anlage 2.1.2 Pegelklassen LDEN Atlas (PDF, 1.1 MB)

Anlage 2.1. Pegelklassen LDEN Atlas (PDF, 1.3 MB)

Anlage 2.2.1 Pegelklassen LNight Atlas (PDF, 1.2 MB)

Anlage 2.2.2 Pegelklassen LNight Atlas (1) (PDF, 1.1 MB)

Anlage 2.2 Pegelklassen LNight Atlas (PDF, 1.3 MB)

Anlage 3.1 DTV Atlas (PDF, 1.3 MB)

Anlage 3.2 Höchstgeschwindigkeit Atlas (PDF, 1.2 MB)

Anlage 3.3 Straßennetz Atlas (PDF, 1.3 MB)

Anlage 4 Maßnahmenkatalog Heidenau Lärmaktionsplan Stufe 4 (PDF, 174 kB)

Lärmaktionsplan Runde 4: Vorentwurf (März 2024) (PDF, 2.6 MB)

Gegenstand der kommunalen Lärmaktionsplanung sind die gemäß EG-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG kartierungspflichtigen Hauptverkehrsstraßen. (siehe Abbildung).

Die öffentliche Auslegung erfolgt vom 08. April 2024 bis zum 03. Mai 2024 auf der Internetseite der Stadt Heidenau www.heidenau.de unter der Rubrik „Planen, Bauen & Fördern“, „Aktuelle Mitteilungen“ und im Bauamt der Stadtverwaltung Heidenau, von-Stephan-Str. 4 (Brunneneck), zweite Etage, Raum 1.08 zu folgenden Sprechzeiten:

Mo.                        08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Di. und Do.         08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Fr.                          08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mi.                         geschlossen

Während der öffentlichen Auslegung wird allen Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit zur Stellungnahme und somit zur aktiven Mitwirkung an der Planung gegeben. Im weiteren Verlauf der Lärmaktionsplanung erfolgt eine sachgerechte Prüfung und Abwägung der Stellungnahmen sowie eine angemessene Berücksichtigung bei der Überarbeitung des Planentwurfes.

Stand der Lärmaktionsplanung der vierten Runde
Auf der Grundlage der EG-Umgebungsrichtlinie 2002/49/EG sowie den §§ 47a bis f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) wurde die landeszentrale Lärmkartierung vom LfULG (Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie) im Jahr 2022 durchgeführt.

Die Lärmkartierung bezieht sich auf das kartierungspfIichtige Straßennetz, das heißt auf Hauptverkehrsstraßen im Stadtgebiet mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als drei Millionen Kraftfahrzeuge pro Jahr. In der Stadt Heidenau betrifft das die Bundesautobahn A 17 (AS Heidenau bis AS Pirna), die Bundesstraße B 172a als Autobahnzubringer Pirna und die Staatsstraße S 172 mit den Abschnitten Großlugaer Straße, Güterbahnhofstraße und Hauptstraße.

Die Ergebnisse der Lärmkartierung 2022 sind unter dem Link www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme/ida/p/laerm  einsehbar. Die Auswertung der Kartierungsergebnisse macht deutlich, dass für die Anwohner der kartierten Hauptverkehrsstraßen eine zum Teil starke Beeinträchtigung durch Verkehrslärm vorliegt. Entsprechend der Rechtslage nach BImSchG ist daraus die Notwendigkeit einer Lärmaktionsplanung abzuleiten.

Die grundsätzliche Zielstellung der Lärmaktionsplanung ist die Vermeidung beziehungsweise Minderung von Umgebungslärm sowie die Verhinderung lärmbedingter gesundheitsschädlicher Auswirkungen. Durch nachhaltige Lärmminderung ist die Lebensqualität der Bewohner zu sichern beziehungsweise zu erhöhen. Auf Basis einer Konfliktanalyse der Verkehrsinfrastruktur und der Verkehrsorganisation sowie einer Auswertung der Kartierungsergebnisse wurden kurz-, mittel- und langfristige Strategien zur Lärmvermeidung und Lärmminderung entwickelt. Das Ergebnis der Fachplanung ist ein Maßnahmenkatalog mit entsprechenden Angaben zu Wirkungen und Prioritäten der Maßnahmen.