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Luftbild Heidenau Nord
Mitteilung vom 23.11.2023

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024

Die Stadt Heidenau gibt bekannt, dass gem. § 76 Abs. 1 der Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (SächsGVBl. S. 705), der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Jahr 2024 in der Zeit

von Mittwoch, den 29.11.2023
bis Donnerstag, den 07.12.2023

auf der Homepage der Stadt Heidenau www.heidenau.de – unter der Rubrik: Aktuelle Mitteilungen – zur Einsichtnahme zur Verfügung steht.

Entwurf des Haushaltsplans 2024 (PDF, 8.7 MB)

Der Haushaltsplanentwurf 2024 kann gleichzeitig in der oben genannten Zeit während der allgemeinen Sprechzeiten im Rathaus der Stadt Heidenau (Dresdner Str. 47) eingesehen werden.

Einwohner und Abgabepflichtige können in der Zeit vom 29.11.2023 bis 18.12.2023 Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2024 erheben.

Einwendungen sind schriftlich an die Stadt Heidenau (Dresdner Str. 47 – 01809 Heidenau oder per eMail an: finanzverwaltung@heidenau.de  zu richten oder zur Niederschrift zu erklären. Bei der Erhebung von Einwendungen ist zwingend die Angabe des Namens und der vollständigen Anschrift erforderlich.


Über fristgemäß erhobene Einwendungen beschließt der Stadtrat in öffentlicher Sitzung.

Heidenau, den 08.11.2023

gez. J. Opitz
Bürgermeister