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Luftbild Heidenau Nord
Mitteilung vom 22.03.2024

Verkehrseinschränkungen durch Fernwärmenetzerweiterung Wiesenstraße/Wasserstraße/Pillnitzer Straße

In dem Zeitraum vom 02.04.2024 bis 30.08.2024 kommt es wegen der fortschreitenden Fernwärmenetzerweiterung der Technischen Dienste Heidenau GmbH zu Verkehrseinschränkungen in dem Bereich Wiesenstraße, Wasserstraße und Pillnitzer Straße.

Im Bauabschnitt 1 vom 02.04.2024 bis 19.04.2024 erfolgt eine Vollsperrung der Wiesenstraße zwischen der Pillnitzer Straße und dem Grundstück Wiesenstraße 4; die Wiesenstraße ist dann aus Richtung Elbstraße nur noch als Sackgasse befahrbar. Auf der Pillnitzer Straße kann unter Beachtung des Gegenverkehrs wechselseitig am Baubereich vorbeigefahren werden. Die Fußgänger können den Baubereich einseitig auf der Seite der geraden Haus-nummern der Wiesenstraße jederzeit passieren. Im unmittelbaren Baubereich werden entsprechende Haltverbote angeordnet.

Im Bauabschnitt 2 vom 22.04.2024 bis 24.05.2024 wird die Vollsperrung der Wiesenstraße auf den Abschnitt zwischen der Pillnitzer Straße und der Zufahrt zur Tiefgarage der Senio-renwohnanlage ausgeweitet. Die Fußgänger können den erweiterten Baubereich dann auf der Seite der ungeraden Hausnummern der Wiesenstraße passieren.

Im Bauabschnitt 3 vom 27.05.2024 bis 21.06.2024 wird im Bereich der Pillnitzer Straße zwischen Wiesenstraße und Wasserstraße gebaut. Der Baubereich wird halbseitig gesperrt und als Einbahnstraße ausgewiesen. Eine Durchfahrt ist dann von der Wasserstraße kommend in Richtung Rathaus möglich. Im Baubereich muss ein Haltverbot angeordnet werden.

In den Bauabschnitten 4 und 5 vom 24.06.2024 bis 30.08.2024 muss dann eine Vollsperrung der Wasserstraße zwischen Elbstraße und Pillnitzer Straße erfolgen. Eine Erreichbarkeit der Anliegergrundstücke für Fahrzeuge kann im Bedarfsfall nur in individueller Absprache mit dem beauftragten Bauunternehmen vor Ort zeitweise gewährleistet werden. Die Fußgänger können die Wasserstraße jeweils auf einer Straßenseite passieren; die fußläufige Erreichbarkeit der Anliegergrundstücke ist jederzeit gewährleistet. Für die Dauer der Vollsperrung wird das Parken auf der Wasserstraße nicht möglich sein.

Die angegebenen einzelnen Zeitabschnitte stehen unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass sich im Rahmen der Bauausführung zeitliche Verschiebungen ergeben können. 

Die betroffenen Straßenanlieger werden um entsprechendes Verständnis gebeten.