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Luftbild Heidenau Nord
Mitteilung vom 02.11.2023

Wohngebiete zwischen Dresdner Straße und Nordstraße bzw. Elbstraße werden zur Tempo-30-Zone

Nach eingehender Prüfung und entsprechend der gemeinsamen Festlegung von Polizei, Straßenbaulastträger und örtlicher Verkehrsbehörde im Rahmen der jüngsten Verkehrsschau werden die Wohngebiete zwischen der Dresdner Straße und der Nord- bzw. Elbstraße zur Tempo-30-Zone. Damit liegen künftig folgende weitere Straßen in einem Gebiet mit einer (Zonen-)Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h: Friedensstraße, Nordstraße, Am Gaswerk, Kantstraße, Rathausstraße, Pillnitzer Straße, Wiesenstraße, Wasserstraße, Elbstraße.

Der § 45 Abs. 1 c StVO lässt es innerhalb geschlossener Ortschaften in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf unter besonderen Voraussetzungen zu, Tempo-30-Zonen anzuordnen. Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs noch auf weitere Vorfahrtstraßen erstrecken. Sie darf nur Straßen ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder Einmündungen, Fahrstreifenbegrenzungen, Leitlinien und benutzungspflichtige Radwege umfassen. An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone muss grundsätzlich die Vorfahrtsregel „rechts vor links“ gelten.

Da die Voraussetzungen in dem hier maßgeblichen Gebiet erfüllt sind und insbesondere ausschließlich Straßen mit einer geringen Verkehrsbedeutung und ohne eine Linienführung des öffentlichen Personennahverkehrs betroffen sind, wird zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer eine Tempo-30-Zone angeordnet. Die Aufstellung der damit einhergehenden Verkehrsbeschilderung erfolgt durch den städtischen Bauhof voraussichtlich in der 46. Kalenderwoche 2023.